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Wie funktionieren das Parlament und seine Gremien?

Was ist das Plenum?
Das Parlament bildet in einer Vollversammlung das Plenum. Dort berichten die Europaabgeordneten über die Arbeit und Ergebnisse aus den Ausschüssen, debattieren im Anschluss darüber in der sogenannten Plenardebatte, wo letztendlich auch abgestimmt wird. Dieses Plenum findet in der Plenarwoche einmal im Monat (von Montag bis Donnerstag) in Straßburg statt.
Gebäude des EP in StrassburgAlso werden in Straßburg die Entscheidungen über die Europäische Gesetzgebung (Mitentscheidungsverfahren) getroffen. Das Mitentscheidungsverfahren ist das normale Rechtsetzungsverfahren. Hierbei sind das Europäische Parlament und der Rat (die Mitgliedstaaten) gleichberechtigt. Im Rahmen dieses Verfahrens kann kein Text verabschiedet werden, ohne dass das Europäische Parlament einverstanden ist. Dieses Verfahren gilt für die Bereiche Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Binnenmarkt, Forschung und technologische Entwicklung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit. Wenn auch die Mitentscheidung die Regel ist, gibt es dennoch Bereiche, in denen das Europäische Parlament nur eine Stellungnahme abgibt. Dies ist beispielsweise im Bereich der Steuern und Abgaben sowie bei der Festsetzung der Agrarpreise der Fall.

Wie sieht das Gesetzgebungsverfahren aus?
Das Plenum hat eine wichtige Bedeutung im Gesetzgebungsverfahren: dort erfolgen bis zu drei Lesungen bevor eine Verordnung, eine Richtlinie oder eine Entscheidung festgesetzt wird.
In den Lesungen werden die von der Kommission unterbreiteten Vorschläge für Rechtsakte bearbeitet. Da der Rat letztendlich den Rechtsakt erlässt, ist auch seine Zustimmung erforderlich. Ist der Rat mit dem Vorschlag des Parlaments nicht einverstanden, muss, nach weitergehenden Verhandlungen, ein weiteres Mal im Plenum abgestimmt werden. Je schwieriger es für den Rat und das Europäische Parlament ist, sich auf einen Entwurf für einen Rechtsakt zu einigen, um so mehr Lesungen sind erforderlich, um einen Kompromiss auszuarbeiten. Mehr als drei Lesungen gibt es jedoch nicht. In der dritten Lesung berät ein Vermittlungsausschuss, dem die Delegationen aus Rat und Europäischem Parlament angehören, und legt einen gemeinsamen Entwurf vor. Diesem (letzten) Entwurf müssen Rat und Europäisches Parlament mit jeweils ausreichender Mehrheit zustimmen. Erst wenn diese Zustimmungen erfolgen, kann der Rechtsakt als erlassen angesehen werden. Fehlt es hingegen an einer oder gar beiden Zustimmungen, wird der Entwurf hinfällig und das Verfahren als beendet und gescheitert angesehen.
Mit diesem Link kommen Sie direkt auf die Plenumsseite des Europäischen Parlaments. Sitzungskalender, Tagesordnungen und Berichte stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.

Fraktion
Fraktionen werden von den Parlamentsmitgliedern ihrer Parteizugehörigkeit entsprechend gebildet. Als Mitglied der SPD in Deutschland gehört Norbert Glante der Fraktion der SPE (Sozialdemokratische Partei Europas) an. Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten daher nicht nach Herkunftsländern sondern entsprechend ihrer Fraktionszugehörigkeit.

Ausschuss
Im Europäischen Parlament gibt es 20 ständige Ausschüsse, die sich mit allen Themenbereichen der EU-Politik auseinandersetzen. Ihre Aufgabe ist es, Berichte und Stellungnahmen des Europäischen Parlaments zu den Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission fachkundig und sachgerecht vorzubereiten. Diese Berichte werden zuerst innerhalb des zuständigen Ausschusses und in einer zweiten Phase im Plenum von dem gesamten Parlament abgestimmt.

Während der Abstimmung im AusschussDer Hauptausschuss von Norbert Glante ist der Ausschuss Industrie, Forschung und Energie.

Für seine Arbeit in diesem Ausschuss hat sich Norbert Glante folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Energieeffizienz: Verringerung der CO2-Emissionen, Verringerung des Energieverbrauchs, Energieversorgungssicherheit
  • Förderung der erneuerbaren Energien
  • Förderung innovativer und umweltfreundlicher Technologien für die konventionellen Energieträger (Clean Coal Technologie)
  • Forschung
  • Telekommunikation

Norbert Glante ist auch weiterhin stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel.

Delegationen
Neben den Ausschüssen gibt es so genannte „Gemischt Parlamentarische Ausschüsse“, auch "Delegationen" genannt. Die Delegationen sind mit nationalen Abgeordneten des Drittlandes und Europaabgeordneten besetzt. Norbert Glante ist Mitglied der Delegation EU-Mexiko und stellvertretendes Mitglied der Delegation EU-Chile. Neben der Kommission begleiten sie die Zusammenarbeit der EU mit diesen Ländern beziehungsweise Regionen auf parlamentarischer Ebene. Diese Delegationen kommen mindestens zweimal pro Jahr abwechselnd im Drittland und in Brüssel zusammen. Zwischenzeitlich werden von den nationalen Abgeordneten und den Europaparlamentariern Berichte über spezifische Themen erstellt. Darüber hinaus ist Norbert Glante seit 2009 Vizepräsident der parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika EuroLat.

 
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